Pfefferspray im Flugzeug – Darf man das?

Pfefferspray im Flugzeug oder Handgepäck mitführen, darf man das eigentlich? Die Leitlininen der IATA geben eine Empfehlung dazu. Außerdem stellen wir die Flüssigkeitenaußnahme vor und welche Auswirkungen diese auf die Mitnahme von Pfefferspray im Flugzeug hat.

Pfefferspray im Flugzeug Leitlinien

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Deutsche und internationale Fluggesellschaften halten sich bei der Mitnahme von Pfefferspray im Flugzeug an die Leitlinien der International Air Transport Association. Die IATA ist ein Verband der Luftfahrtindustrie. Diese vertritt die Interessen der Fluggesellschaften und regelt den Ablauf des Gepäcktransportes. Aus Sicht des Fluggastes wird die Reise nach Amerika mit verschiedenen Fluggesellschaften unproblematisch. Das Ticket wird bei der Buchung von allen Fluggesellschaften akzeptiert. Des weiteren haben dadurch alle Flughäfen ihre eindeutige 3 stellige Kennziffer. Die Frankfurter Kennung lautet FK0, Mallorca hat die Kennung PMI.

Die Leitlinien zu Pfefferspray im Flugzeug oder Handgepäck sagen: Nein zur Mitnahme im Handgepäck oder Pfefferspray im Koffer.

Pfefferspray im Flugzeug Ausnahmeregelung

Eine Ausnahme gibt die Flüssigkeitenregelung (LAG) vor. LAG steht für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Hier geht es um Druckbehälter wie Rasierschaum, Haarspray oder Zahnpasta. Die Mitnahme solcher Gegenstände im Flugzeug ist erlaubt wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da Pfefferspray ebenfalls im Druckbehälter aufbewahrt wird kann ein Anruf bei der Fluggesellschaft Klarheit schaffen.

Konkret ging es bei meinem Flug um die Mitnahme von 2 Adrenalinspritzen im Handgepäck. Da die Spritzen gekühlt werden müssen blieb nur eine Mitnahme im Handgepäck. Derartige Spritzen sind laut IATA verboten. Mit einer ärztlichen Bescheinigung der Notwendigkeit und Verpackung nach Vorgaben der IATA konnte ich die Spritzen im Handgepäck mit an Bord nehmen. Und wenn ich nach Sibiren fliege sehe ich die Notwendigkeit mich gegen Bären zu schützen.

Pfefferspray im Flugzeug Ausnahmeregelung:

  • Der Druckbehälter darf maximal 100ml fassen.
  • 1x 100ml Druckbehälter pro Person sind erlaubt.
  • Der Druckbehälter muß in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden.
  • Der Beutel muß bei der Sicherheitskontrolle ohne Aufforderung vorgezeigt werden.
  • Vor dem Flug sollte mit der Fluggesellschaft die Mitnahme geklärt werden. Die Entscheidungsbefugnis liegt jedoch immer bei dem/der Mitarbeiter/in an der Sicherheitskontrolle.

Eine Garantie zur Mitnahme von Pfefferspray im Flugzeug ist die LAG Ausnahme nicht. Bei plausibler Begründung und Vorbereitung kann sie helfen.

Pfefferspray im Flugzeug – Vorgaben der Fluggesellschaften

Wie zuvor beschrieben halten sich deutsche Fluggesellschaften bei der Mitnahme von Pfefferspray im Flugzeug an die Leitlinien der IATA. Jede Fluggesellschaft hat dazu eigene Informationen zusammengestellt. Die folgenden weiterführenden Links zeigen auf die betreffenden Informationen.

Pfefferspray im Flugzeug – das sagt Air Berlin

Air Berlin hat dazu ein PDF erstellt und die Informationen aufbereitet. Generell lautet die Aussage: Nein.

Pfefferspray im Koffer – das sagt die Lufthansa

In den Gepäckbestimmungen der Lufthansa ist die Mitnahme von Pfefferspray im Flugzeug verboten. Die Lufthansa macht jedoch Ausnahmen bei der Mitnahme von Spraydosen. Hier könnte eine Nachfrage bei der Fluggesellschaft zur Ausnahmeregelung führen um Pfefferspray im Koffer mitzuführen.

Pfefferspray – das sagt easyJet

Die Fluggesellschaft easyJet stuft alles als Gefahrgut ein, eine Mitnahme ist nicht erlaubt.

Pfefferspray im Flugzeug – das sagt Ryanair

Die Mitnahme von Pfefferspray bei Ryanair wird im Artikel 8, Absatz 8.10.1.5 ausgeschlossen. Diese Gegenstände dürfen nicht an Bord oder in den Sicherheitsbereich mitgenommen werden.

Pfefferspray im Koffer – das sagt Condor

Allgemein dürfen Gegenstände wie Pfefferspray nicht in das Flugzeug mitgenommen werden. Aber auch Condor bietet eine Ausnahme über die LAG Vorgaben für das Handgepäck.

Pfefferspray – das sagt Germanwings

Im Artikel 8, Absatz 8.4.1.1.5 wird die Mitnahme von Pfefferspray im Koffer oder Flugzeug verboten.

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